Holz A IV (AVV 170204*)

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Holz A IV wird als gefährlicher Abfall deklariert und ist somit Übernahme- & Begleitschein pflichtig. Natürlich erhalten Sie von uns als Entsorgungsfachbetrieb die entsprechenden Unterlagen um Ihnen den Nachweis der ordnungsmäßigen Entsorgung zu ermöglichen.

Das darf rein:
Fensterholz, Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterholz (ohne Glas), Türen, Fensterrahmen, Türrahmen, stark lackiertes Holz, Holzzäune, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Balkongeländer, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Pflanzpfähle, druckimprägniertes Holz wie z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände sowie auch unbehandeltes Holz + behandeltes Holz, Bahnschwellen

Das darf nicht rein:
Alle Abfälle die nicht zu 100% aus Holz bestehen

Bitte beachten Sie:

Im Falle einer Falschbeladung von gefährlichen Abfällen, erfolgt eine Nachberechnung in Höhe von 250,00 €. Bei Zuladung von gefährlichen Abfällen wie z.B. Asbest und Dämmmaterialien (Glas-/Mineralwolle) erfolgt eine Nachberechnung in Höhe von 500,00 €.

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Zusätzliche Information

Größe n. a.
Fassungsvermögen

3 m³, 5,5 m³ mit Klappe, 7 m³, 10 m³